Wir lösen Ihre Rechtsprobleme.
Egal in welcher Disziplin.
Erbrecht und Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Wir beraten und vertreten Sie in allen hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen, seien diese unterhalts-, kindschafts- oder güterrechtlicher Natur. Bei familienrechtlichen Streitigkeiten und bei Scheidungen legen wir besonderen Wert auf die Erzielung einvernehmlicher und fairer Lösungen. Die Erarbeitung derartiger Regelungen vermeidet nicht nur erhebliche Belastungen für Partner und vorhandene Kinder, sondern dient auch einer schnelleren und meist wesentlich kostengünstigeren Lösung. Hierbei entwerfen wir für Sie auch Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die nach notarieller Beurkundung zu einer erheblichen Verschlankung und Beschleunigung gerichtlicher Scheidungsverfahren führen.
Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. Innerhalb des Erbrechts wird außerdem geregelt, welche Möglichkeiten der Rechtsnachfolge ein Testament, ein Erbvertrag oder ein Vermächtnis bietet. Zunehmende Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang auch die Übertragung von Vermögen - meist in Form von Grundeigentum - zu Lebzeiten, um die Möglichkeiten steuerrechtlicher Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Auch hierzu beraten wir Sie umfassend, vertreten Sie aber auch außergerichtlich und gerichtlich in erbrechtlichen Streitigkeiten.
Ansprechpartner:
RA Frank Gasser
RA und Notar Herbert Schuster
Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Individual- sowie des kollektiven Arbeitsrechts. Beginnend von der Entwicklung und Prüfung von Arbeitsverträgen über die Begleitung bei Schlichtungen bis hin zur Vertretung vor den Arbeitsgerichten – z.B. nach Ausspruch einer Kündigung – decken wir das komplette Spektrum dieses Rechtsgebiets ab. Hierzu gehören auch die Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten aller Branchen der Privatwirtschaft.
Ansprechpartner:
Bank- und Kapitalmarktrecht
Gegenstände des Bankrechts sind Geld und Währung. Es handelt sich um ein Spezialgebiet, das sich u.a. mit allen Fragen im Zusammenhang mit Kontoführung, Zahlungsverkehr, Kredit und Kreditsicherung oder Onlinebanking beschäftigt. Das Kapitalmarktrecht umfasst sämtliche Themengebiete, die im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen Finanzdienstleistern und privaten und institutionellen Anlegern – primär im Zuge von Investitionen in unterschiedlichste Finanzmarktinstrumente – auftreten. Hierbei sind auch Schnittstellen zum Insolvenz- oder Gesellschaftsrecht im Fokus unserer Tätigkeit.
Ansprechpartner:
Bau- und Architektenrecht
Röder, Schuster & Kollegen berät Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Bauträger- und VOB-Verträgen, setzt Gewährleistungsansprüche bei Bau- und Planungsmängeln ebenso durch wie Ihnen zustehende Honorar- und Werklohnansprüche und steht Ihnen auch bei allen Fragen des öffentlichen Baurechts – z.B. bei bauordnungsrechtlichen Problemen – zur Seite. Hierbei vertreten wir Bauherren, Bauträger und Kommunen. Durch unsere langjährige Erfahrung im Baurecht sind wir in der Lage, aufgetretene Konflikte zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmern kompetent, effizient und zeitnah zu lösen, wobei wir stets um eine außergerichtliche und kostenbewusste Lösung bemüht sind.
Ansprechpartner:
Verkehrsrecht
Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist im verkehrsrechtlichen Bereich angesiedelt. Hierunter fallen nicht nur Unfälle im Straßenverkehr oder Verkehrsverstöße (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Trunkenheit im Straßenverkehr), sondern alle Fragen „rund ums Auto“.
Wir beraten und vertreten daher auch beim Kauf, bei der Finanzierung oder beim Leasing von Fahrzeugen oder bei der Entziehung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einer Verkehrsstraftat. Im Verkehrsrecht sind nicht nur Geschädigte, sondern auch Autohäuser, Werkstätten und Mietwagenunternehmen unsere Ansprechpartner, weiterhin Betriebe und Kommunen, die über einen Fuhrpark verfügen.
Nach einem Unfall setzen wir für Sie außergerichtlich und gerichtlich sämtliche Ansprüche vom Fahrzeugschaden über Abschleppkosten bis hin zur Nutzungsausfallentschädigung durch. Haben Sie durch ein Unfallereignis einen Personenschaden erlitten, kümmern wir uns um Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld, um Ersatz eines Haushaltsführungsschadens und um einen etwaigen Verdienstausfall. Im Falle eines Wegeunfalls verteten wir Sie überdies im berufgenossenschaftlichen Verfahren.
Röder, Schuster & Kollegen kooperiert mit der

Ansprechpartner:
RA Frank Gasser
RA Alexander Frhr. von Tiesenhausen
Miet- und WEG-Recht
Das Wohnungseigentumsrecht beschäftigt sich mit der Begründung des Wohnungseigentums, regelt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Verwaltung des Wohnungseigentums. Hinsichtlich dieser Fragen vertreten wir sowohl einzelne Eigentümer als auch komplette Gemeinschaften, aber auch Hausverwaltungen auf außergerichtlicher und gerichtlicher Ebene.
Im Mietrecht sind wir im Bereich des Wohnraumietrechts und der gewerblichen Miete tätig und Ansprechpartner für private sowie institutionelle Mieter und Vermieter.
Ansprechpartner:
RA Alexander Frhr. von Tiesenhausen
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit dem Zustandekommen von Verträgen, deren Abwicklung und Wirkungen. Auch die Folgen von Vertragsverletzungen fallen hierunter. Rechtssichere Verträge vermeiden spätere Probleme und geben den Vertragspartnern Rechtssicherheit und -klarheit. Wir beraten Sie umfassend hierzu und entwickeln den für Sie und Ihre konkreten Interessen passenden Vertrag, vertreten Sie aber auch bei Streitigkeiten, die aus bereits bestehenden Verträgen entstanden sind, bspw. bei einem Rücktritt von einem solchen Vertrag.
Ansprechpartner:
RA und Notar Herbert Schuster
RA Alexander Frhr. von Tiesenhausen
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden. Zu den bekannten Gesellschaftsformen gehören die GmbH, die GmbH & Co. KG, die OHG oder die GbR. Wir beraten Sie im Vorfeld der Gründung einer solchen Gesellschaft, entwerfen den Gesellschaftsvertrag oder koordinieren eine beabsichtigte Umwandlung einer bereits bestehenden Gesellschaft in eine andere Gesellschaftsform. Natürlich vertreten wir Sie auch bei gerichtlichen Streitigkeiten auf dieser Ebene.
Ansprechpartner: